
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit berate ich Sie in allen Belangen des Arbeitsschutzes und helfe ihnen, die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften umzusetzen.
Durch Abschlussprüfungen sowie Anerkennungen von Fortbildungen kann ich Firmen betreuen, die Mitgliedsunternehmen folgender Unfallversicherer sind:
VBG, BGW, BGHW, BG BAU, BG ETEM, BGHM, BG RCI, UK Nord.
Kernpunkt der Beratungstätigkeit ist zunächst die „Gefährdungsbeurteilung“, auch „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ genannt. Sie betrachtet alle möglichen Gefährdungen und Belastungen, denen der Arbeitnehmer ausgesetzt sein kann. Dies betrifft Maschinen und Geräte, aber auch Prozesse, Arbeitsumgebung und -bedingungen.
Durch meine Qualifizierung zum systemischen Arbeitsschutzberater bei der BGW unterstütze ich Sie auch bei „nichttechnischen“ Aspekten des Arbeitsschutzes, insbesondere bei der moderierten Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen.
Weiterhin unterstütze ich Sie z.B. bei den folgenden Punkten:
- Betriebsanweisungen
- Unterweisungen
- Arbeitsschutz-Management-Systeme
- Organisation der Ersten Hilfe
- Organisation des Brandschutzes
- Prüfung von Schwerlastregalen
- Umgang mit Gefahr- und Biostoffen
- Gefährdungen durch optische Strahlungen (Laser)
- Flucht- und Rettungspläne
- Begehungen
- Hinweise auf Meldepflichten
- Teilnahme an Besprechungen und Ausschüssen
- Pflege des Rechtskatasters
- Messungen zur Umsetzung der Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstütze ich Ihr Unternehmen effizient und praxisnah. Dabei profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:
- Kosteneffizienz und Zeitersparnis: Sie vermeiden hohe Ausgaben und Ausfallzeiten, die durch die Ausbildung und den Einsatz eigener Sicherheitsfachkräfte entstehen würden.
- Frischer Blick von außen: Als Externer bringe ich neue Perspektiven ein und helfe, Betriebsblindheit zu vermeiden – ein entscheidender Faktor für die kontinuierliche Verbesserung Ihrer Arbeitssicherheit.
- Immer auf dem neuesten Stand: Gesetze, Vorschriften, Normen und technische Anforderungen ändern sich laufend. Ich bilde mich regelmäßig weiter – Übersicht der Fortbildungen der letzten Jahre.
- Mehr Freiraum für Ihr Kerngeschäft: Sie können sich auf Ihr Tagesgeschäft und Ihre Kunden konzentrieren – ich übernehme die sicherheitstechnische Betreuung und entlaste Sie spürbar.
- Wissen aus erster Hand: Durch regelmäßigen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen sowie engen Kontakt zu Aufsichtsbehörden und technischen Aufsichtspersonen bin ich über aktuelle Prüfschwerpunkte und Entwicklungen bestens informiert.
- Durch kollegialen Austausch und Kontakte zur Aufsichtsbehörde bzw. zu technischen Aufsichtspersonen bin über Prüfschwerpunkte informiert.
- Flexibilität und bedarfsorientierte Betreuung: Ob punktuelle Unterstützung oder kontinuierliche Betreuung – ich richte mich nach Ihrem tatsächlichen Bedarf.
- Erfahrung aus verschiedenen Branchen: Mein branchenübergreifendes Know-how hilft, praxistaugliche und individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden.
- Compliance für Ihr Unternehmen: Ich unterstütze Sie bei der Einhaltung aller relevanten Vorschriften und trage zur Minimierung Ihres Haftungsrisikos bei.
- Unterstützung bei Audits und Zertifizierungen: Ich bereite Sie gezielt auf interne und externe Audits vor – inklusive Beratung zu Managementsystemen wie ISO 45001.
- Förderung einer gelebten Sicherheitskultur: Ich helfe Ihnen, Arbeitssicherheit im Unternehmen nachhaltig zu verankern – von der Gefährdungsbeurteilung bis zur Mitarbeiterschulung.
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Investitionen in die Arbeitssicherheit zahlen sich nachhaltig aus – für Unternehmen wie für Beschäftigte:
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Motivierte und gesunde Mitarbeitende: Ein sicheres Arbeitsumfeld stärkt das Vertrauen und die Zufriedenheit der Beschäftigten – das wirkt sich positiv auf Engagement, Produktivität und Mitarbeiterbindung aus.
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Vermeidung von Kosten und Ausfällen: Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen führen zu Produktionsausfällen, Einnahmeverlusten und Regressforderungen. Durch wirksame Prävention lassen sich diese Risiken erheblich senken.
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Weniger Leid und Belastung: Jeder vermiedene Unfall bedeutet weniger menschliches Leid und psychische Belastung – sowohl für die Betroffenen als auch für das Team.
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Wettbewerbsvorteil im Fachkräftemangel: In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels wird Arbeitsschutz zu einem wichtigen Faktor im Arbeitgebermarketing. Unternehmen, die aktiv in Sicherheit und Gesundheit investieren, positionieren sich als attraktive Arbeitgeber – und haben bessere Chancen, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.
Auch Arbeitsschutzmanagement lohnt sich – messbar und nachweislich:
Laut der Studie „Return on Prevention 2018“ der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) ergibt sich ein durchschnittliches Kosten-Nutzen-Verhältnis von 2,3 bei der systematischen Integration des Arbeitsschutzes in betriebliche Abläufe. Das bedeutet: Für jeden investierten Euro in Arbeitsschutzmaßnahmen entstehen im Schnitt 2,30 Euro an wirtschaftlichem Nutzen – etwa durch reduzierte Fehlzeiten, höhere Produktivität und geringere Folgekosten. Download
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Brandschutzbeauftragter
Von Bränden gehen große Gefahren aus – nicht nur für die betroffenen Personen, sondern auch für den Fortbestand des Unternehmens. Flammen, Rauch, toxische Stoffe und nicht zuletzt Löschmittel können große Schäden anrichten. Deshalb ist Brandschutz ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit und der Bauvorschriften.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu ergreifen, Notfallkommunikation sicherzustellen, Mitarbeiter im Brandschutz auszubilden und zu beauftragen (§10 ArbSchG). Des Weiteren muss er seine Mitarbeiter auch im Brandschutz unterweisen (§12 ArbSchG).
Auch die Bauordnungen der Bundesländer schreiben konstruktive, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen vor – so müssen bestimmte Arbeitsstätten (z.B. Verkaufsstätten) einen Berater für den Brandschutz bestellen, den sog. Brandschutzbeauftragten.
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- Als Brandschutzbeauftragter berate ich Sie unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen sowie bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs.
- Ich unterstütze Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Bereich Brandschutz, trage durch Begehungen zur Ermittlung von Brandgefahren bei und schlage Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz vor.
- Ich unterstütze Sie bei der im Arbeitsschutz-Gesetz vorgeschriebenen Brandschutz-Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Des Weiteren führe ich die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV I 205-023 durch. Zur Information: Brandschutzhelfer sind für Betriebe in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 vorgeschrieben (in der Regel 5% der Mitarbeiter). Arbeitsstättenrichtlinien konkretisieren die Anforderungen an Arbeitsstätten gemäß der Arbeitsstättenverordnung.