Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit berate ich Sie in allen Belangen des Arbeitsschutzes und helfe ihnen, die staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften umzusetzen.

Durch Abschlussprüfungen sowie Anerkennungen von Fortbildungen kann ich Firmen betreuen, die Mitgliedsunternehmen folgender Unfallversicherer sind: VBG, BGW, BGHM, BG BAU, BG ETEM, BGHM, BG RCI und die UK Nord.

Kernpunkt der Beratungstätigkeit ist zunächst die „Gefährdungsbeurteilung“, auch „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ genannt.  Sie betrachtet alle möglichen Gefährdungen und Belastungen, denen der Arbeitnehmer ausgesetzt sein kann. Dies betrifft Maschinen und Geräte, aber auch Prozesse, Arbeitsumgebung und -bedingungen.

Durch meine Qualifizierung zum systemischen Arbeitsschutzberater bei der BGW unterstütze ich Sie auch bei „nichttechnischen“ Aspekten des Arbeitsschutzes, insbesondere bei der moderierten Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen.

Weiterhin unterstütze ich Sie z.B. bei den folgenden Punkten:

  • Betriebsanweisungen
  • Unterweisungen
  • Arbeitsschutz-Management-Systeme
  • Organisation der Ersten Hilfe
  • Organisation des Brandschutzes
  • Prüfung von Schwerlastregalen
  • Umgang mit Gefahr- und Biostoffen
  • Gefährdungen durch optische Strahlungen (Laser)
  • Flucht- und Rettungspläne
  • Begehungen
  • Hinweise auf Meldepflichten
  • Teilnahme an Besprechungen und Ausschüssen
  • Pflege des Rechtskatasters
  • Messungen zur Umsetzung der Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit biete ich ihnen viele Vorteile:

  • Sie vermeiden hohe Kosten und Ausfallzeiten durch die Ausbildung eigener Mitarbeiter
  • Durch den externen Blick wird Betriebsblindheit vermieden
  • Ständige Änderungen verlangen regelmäßige Fortbildung: Gesetze, Vorschriften, Verordnungen, Normen, Stand der Technik und vieles mehr verändern sich laufend. Ich bilde mich regelmäßig fort: Hier eine Übersicht der Fortbildungen der letzten Jahre.
  • Ich verschaffe Ihnen den Freiraum, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Ihre Firma und ihre Kunden.
  • Durch kollegialen Austausch und Kontakte zur Aufsichtsbehörde bzw. zu technischen Aufsichtspersonen bin über Prüfschwerpunkte informiert.
Arbeitssicherheit rentiert sich auf allen Ebenen:

  • Ihre Mitarbeiter bleiben motiviert
  • Sie vermeiden Einnahmeverluste, Produktionsausfälle und Regressforderungen
  • Leid durch Krankheit und Unfälle wird vermieden

Auch Arbeitsschutzmanagement rentiert sich:

  • Laut der Studie „Return on Prevention 2015“ der VBG Hamburg ergibt sich ein durchschnittliches Kosten/Nutzen Verhältnis von 2,3 bei der Integration von Arbeitsschutz in betriebliche Regelungen (Arbeitsschutzmanagement), Download

Brandschutzbeauftragter

Von Bränden gehen große Gefahren aus – nicht nur für die betroffenen Personen, sondern auch für den Fortbestand des Unternehmens. Flammen, Rauch, toxische Stoffe und nicht zuletzt Löschmittel können große Schäden anrichten. Deshalb ist Brandschutz ein wichtiger Bestandteil der Arbeitssicherheit und der Bauvorschriften.

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu ergreifen, Notfallkommunikation sicherzustellen, Mitarbeiter im Brandschutz auszubilden und zu beauftragen (§10 ArbSchG). Des Weiteren muss er seine Mitarbeiter auch im Brandschutz unterweisen (§12 ArbSchG).

Auch die Bauordnungen der Bundesländer schreiben konstruktive, anlagentechnische und organisatorische Maßnahmen vor – so müssen bestimmte Arbeitsstätten (z.B. Verkaufsstätten) einen Berater für den Brandschutz bestellen, den sog. Brandschutzbeauftragten.

    • Als Brandschutzbeauftragter berate ich Sie unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes bei Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen sowie bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs.
    • Ich unterstütze Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen im Bereich Brandschutz, trage durch Begehungen zur Ermittlung von Brandgefahren bei und schlage Maßnahmen  für den vorbeugenden Brandschutz vor.
    • Ich unterstütze Sie bei der im Arbeitsschutz-Gesetz vorgeschriebenen Brandschutz-Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Des Weiteren führe ich die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß DGUV I 205-023 durch. Zur Information: Brandschutzhelfer sind für Betriebe in der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 vorgeschrieben (in der Regel 5% der Mitarbeiter). Arbeitsstättenrichtlinien konkretisieren die Anforderungen an Arbeitsstätten gemäß der Arbeitsstättenverordnung.
Sören Grünberg ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Mitglied im Branchenverband für Arbeitssicherheit VDSI.

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