Mit Datenschutz verbinden viele Menschen zunächst einmal gar nicht das damit verbriefte Grundrecht, sondern eine weitere aufwändige Verpflichtung die zu erfüllen ist. Aber das muss nicht sein.
Als Datenschutzbeauftragter berate Sie als Organisation, Firma, Verein oder Religionsgemeinschaft bei der Umsetzung des Datenschutzes. Außerdem unterstütze ich Sie bei der Optimierung von technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, z.B. bei der IT-Sicherheit anhand des BSI-IT-Grundschutzes. Weiterhin verfüge ich über die Fachkunde gemäß § 15 Hinweisgeberschutzgesetz und berate sie bei den Datenschutzpflichten, die sich durch die interne Meldestelle ergeben.
Was mich auszeichnet:
Ich komme aus der Praxis. Als langjähriger Unternehmer und Arbeitgeber kenne ich die Herausforderungen, denen sich die Geschäftsführung stellen muss aus eigener Erfahrung. Ich suche daher mit Ihnen praktische Lösungen, die Sie nicht überstrapazieren und unterstütze Sie unkompliziert bei der Integration eines Datenschutzmanagements in Ihrem Betrieb.
Wann brauchen Sie (zwingend) einen Datenschutzbeauftragten?
Ab 20 Personen, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten umgehen und immer dann, wenn eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist (z.B. im Gesundheits- und Sozialwesen bei Verarbeitung besonderer Datenkategorien und beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz).
Unabhängig davon gibt es in der Datenschutz-Grundverordnung sowie im Bundes-Datenschutzgesetz umfangreiche Verpflichtungen, die auch kleinere Unternehmen umsetzen müssen.
Beispiele:
Informationspflichten
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Prozesse für den Umgang mit Betroffenenrechten etablieren
Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen implementieren
Verträge mit Auftragsverarbeitern abschließen
Maßnahmen bei der Datenübertragung in Drittländer treffen
Für die Auslegung der Vorschriften ist es weiterhin erforderlich, die aktuellen Urteile z.B. des EuGH zu kennen.
Wie auch in anderen Bereichen ist die Weiterbildung im Datenschutz sowie angrenzenden Themen sehr wichtig. Ich halte mein Wissen durch regelmäßige Fortbildungen und Coaching auf dem aktuellen Stand. Dies betrifft natürlich nicht nur die Kenntnis der Vorschriften, sondern auch die aktuelle Rechtsprechung sowie IT Sicherheit. Eine Übersicht über meine aktuellen Fortbildungen finden Sie hier.

Ich bin Mitglied im Branchenverband GDD (Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.) und „Datenschutzbeauftragter GDDcert.EU“ sowie „Datenschutzbeauftragter“ (WG Management GmbH, noch zu BDSG-alt-Zeiten). Weiterhin bin ich als IT-Grundschutz-Praktiker qualifiziert und verfüge über die Fachkunde gemäß § 15 HinSchG.
