Durchgangsarzt

Der Deutschlandfunk klärt in seiner Sendung „Verbrauchertipp“ am 18.3. 2016 darüber auf, was bei einem Arbeitsunfall zu beachten ist.

Viele Beschäftigte wissen nicht, dass bei einem arbeitsbedingten Unfall zunächst ein „Durchgangsarzt“ aufzusuchen ist. Der Durchgangsarzt – kurz „D-Arzt“ genannt – ist ein von den Berufsgenossenschaften zugelassener und geschulter Arzt, der nicht nur die Erstbehandlung, sondern das  gesamte Heilverfahren bis zur Rehabilitation koordiniert. Bei sehr leichten Verletzungen muss dieser nicht unbedingt aufgesucht werden, ebenso bei schweren Verletzungen – hier ist ein schneller Transport – möglichst in die nächste berufsgenossenschaftliche Klinik angebracht. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Durchgangsarzt