Als Datenschutzbeauftragter bilde ich mich regelmäßig fort – zur Erfüllung der Aufgaben ist dies zwingend notwendig (Erhaltung des Fachwissens, abgeleitet von Art. 38 Abs. 2 DSGVO). Im Jahr 2019 habe ich neben Fortbildungen der GDD auch an solchen der...
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