Raumtemperatur – Maßnahmen gemäß ASR A3.5 zur Umsetzung der ArbStättV
Beeinträchtigung durch Überhitzung
- Oberhalb von 26 °C (Außentemperatur) sollte gehandelt werden: Maßnahmen zur Kühlung prüfen und wenn möglich umsetzen..
- Ab 30 °C (Innentemperatur) besteht eine Pflicht für den Arbeitgeber zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
- Über 35 °C Innentemperatur darf der Raum ohne spezielle Vorkehrungen für die Zeit der Überschreitung nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden.
Ein Anspruch auf klimatisierte Räume oder „Hitzefrei“ besteht zwar nicht, aber die Arbeitgeberpflicht zu Fürsorge und Schutz bleibt bestehen.
Schutzmaßnahmen bei Hitze am Arbeitsplatz
Technische Optionen
- Abschattung / Sonnenschutz: Jalousien, Markisen möglichst außen montieren
- Ventilatoren aufstellen
- Klimageräte installieren
- Nachtauskühlung & frühmorgendliches (langes und ausgiebiges) Lüften
- Wärmequellen minimieren (z. B. Geräte nur bei Bedarf einschalten, Zahl der anwesenden Personen vermindern)
Organisation & Abläufe
- Arbeitszeiten anpassen: Gleitzeit, früher Arbeitsbeginn
- Home Office ermöglichen
- Kleiderordnung lockern
- Trinkwasser zur Verfügung stellen
- Wärmeintensive Geräte einschränken
Individuelle Maßnahmen
- Unterweisung: Beschäftigte über Hitzefolgen und Verhaltensregeln informieren
- Ggf. mehr Pausen anbieten
- An Flüssigkeitsaufnahme erinnern
- Beschwerden (z. B. Kreislaufbeschwerden) ernst nehmen, ggf. Erste Hilfe Maßnahmen einleiten
Tätigkeiten im Freien
- Ab UV Index 3 UV sind Schutzmaßnahmen erforderlich, ab UV-Index 8 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich, siehe https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Optische-Strahlung/Sonnenstrahlung
- Tätigkeiten in Zeiten verlegen, die kühler und schattiger sind
- Ggf. mehr Pausen anbieten
- Falls möglich technische Hilfsmittel wie Einhausung, Schutzzelt, Pavillon zur Verfügung stellen, dabei Hitzestau vermeiden
- Kopfbedeckung tragen: Ideal sind breitkrempige Hüte oder Kappen mit Nackenschutz, bei Bedarf angefeuchtet.
- Körperbedeckende, luftige und helle Kleidung mit mindestens LSF 50 tragen, die UV-Strahlung reduziert.
- Kühlende Umschläge oder feuchte Tücher zur Körperabkühlung nutzen.
- Sonnenbrille tragen, um die Augen vor UV-Strahlen zu schützen.
- Sonnencreme gegen UV-A und UV-B mit LSF 50 zur Verfügung stellen
- Beschäftigte über Hitzefolgen und Verhaltensregeln informieren
- An Flüssigkeitsaufnahme erinnern
- Beschwerden (z. B. Kreislaufbeschwerden) ernst nehmen, ggf. Erste Hilfe Maßnahmen einleiten
Generelle Verhaltenstipps bei Hitze
Im Alltag
- Ausreichend trinken, allgemein werden 1,5–2 L Wasser täglich angeraten, bei Hitze unter Umständen deutlich mehr
- Leichte, helle, körperbedeckende Kleidung
- Sonneneinstrahlung meiden, Schatten aufsuchen
- Wohn- und Arbeitsräume früh oder spät lüften, tagsüber Fenster/Rollos schließen
- Anstrengende Tätigkeiten in die frühen oder späten Stunden verlegen
- Körperkühlung durch Duschen, feuchte Tücher oder Ventilator
Besondere Risikogruppen
Ältere Menschen, Schwangere und chronisch erkrankte Beschäftigte benötigen besondere Aufmerksamkeit – hier sind unterstützende Maßnahmen besonders wichtig.
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