Was gilt bei sommerlicher Hitze in und außerhalb von Arbeitsstätten?
Raumtemperatur – Maßnahmen gemäß ASR A3.5 zur Umsetzung der ArbStättV
Beeinträchtigung durch Überhitzung
- Oberhalb von 26 °C (Außentemperatur) sollte gehandelt werden: Maßnahmen zur Kühlung prüfen und wenn möglich umsetzen..
- Ab 30 °C (Innentemperatur) besteht eine Pflicht für den Arbeitgeber zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen.
- Über 35 °C Innentemperatur darf der Raum ohne spezielle Vorkehrungen für die Zeit der Überschreitung nicht mehr als Arbeitsraum genutzt werden.
Ein Anspruch auf klimatisierte Räume oder „Hitzefrei“ besteht zwar nicht, aber die Arbeitgeberpflicht zu Fürsorge und Schutz bleibt bestehen.
Schutzmaßnahmen bei Hitze am Arbeitsplatz
Technische Optionen
- Abschattung / Sonnenschutz: Jalousien, Markisen möglichst außen montieren
- Ventilatoren aufstellen
- Klimageräte installieren
- Nachtauskühlung & frühmorgendliches (langes und ausgiebiges) Lüften
- Wärmequellen minimieren (z. B. Geräte nur bei Bedarf einschalten, Zahl der anwesenden Personen vermindern)
Organisation & Abläufe
- Arbeitszeiten anpassen: Gleitzeit, früher Arbeitsbeginn
- Home Office ermöglichen
- Kleiderordnung lockern
- Trinkwasser zur Verfügung stellen
- Wärmeintensive Geräte einschränken
Individuelle Maßnahmen
- Unterweisung: Beschäftigte über Hitzefolgen und Verhaltensregeln informieren
- Ggf. mehr Pausen anbieten
- An Flüssigkeitsaufnahme erinnern
- Beschwerden (z. B. Kreislaufbeschwerden) ernst nehmen, ggf. Erste Hilfe Maßnahmen einleiten
Tätigkeiten im Freien
- Ab UV Index 3 UV sind Schutzmaßnahmen erforderlich, ab UV-Index 8 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich, siehe https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Optische-Strahlung/Sonnenstrahlung
- Tätigkeiten in Zeiten verlegen, die kühler und schattiger sind
- Ggf. mehr Pausen anbieten
- Falls möglich technische Hilfsmittel wie Einhausung, Schutzzelt, Pavillon zur Verfügung stellen, dabei Hitzestau vermeiden
- Kopfbedeckung tragen: Ideal sind breitkrempige Hüte oder Kappen mit Nackenschutz, bei Bedarf angefeuchtet.
- Körperbedeckende, luftige und helle Kleidung mit mindestens LSF 50 tragen, die UV-Strahlung reduziert.
- Kühlende Umschläge oder feuchte Tücher zur Körperabkühlung nutzen.
- Sonnenbrille tragen, um die Augen vor UV-Strahlen zu schützen.
- Sonnencreme gegen UV-A und UV-B mit LSF 50 zur Verfügung stellen
- Beschäftigte über Hitzefolgen und Verhaltensregeln informieren
- An Flüssigkeitsaufnahme erinnern
- Beschwerden (z. B. Kreislaufbeschwerden) ernst nehmen, ggf. Erste Hilfe Maßnahmen einleiten
Generelle Verhaltenstipps bei Hitze
Im Alltag
- Ausreichend trinken, allgemein werden 1,5–2 L Wasser täglich angeraten, bei Hitze unter Umständen deutlich mehr
- Leichte, helle, körperbedeckende Kleidung
- Sonneneinstrahlung meiden, Schatten aufsuchen
- Wohn- und Arbeitsräume früh oder spät lüften, tagsüber Fenster/Rollos schließen
- Anstrengende Tätigkeiten in die frühen oder späten Stunden verlegen
- Körperkühlung durch Duschen, feuchte Tücher oder Ventilator
Besondere Risikogruppen
Ältere Menschen, Schwangere und chronisch erkrankte Beschäftigte benötigen besondere Aufmerksamkeit – hier sind unterstützende Maßnahmen besonders wichtig.
Fortbildungen – 2025 – Arbeitsschutz
Zur Erweiterung meiner Fachkunde besuche ich regelmäßig Fortbildungen. Diese finden Sie hier aufgelistet. Falls Sie die Nachweise für Kontrollen durch Ihre Berufsgenossenschaft, Unfallkasse oder die staatliche Arbeitsschutzaufsicht Hamburg bzw. die Aufsichten der anderen Bundesländer benötigen lasse ich Ihnen diese gerne zukommen.
Hinweis: Ich beantrage als Zusammenfassung regelmäßig den VDSI-Nachweis. Da es im VDSI-Büro personelle Enpässe gibt, ist mein aktueller Nachweis jedoch immer noch nicht erstellt.
Die neue Gefahrstoffverordnung – Asbest (VDRI / VDSI / VDGAB)
Dresdner Treffpunkt „Aktuelles zum Arbeitsstättenrecht und zur neuen ASR A6 Bildschirmarbeit“ (baua)
TRBS 1116 – Wandlung der Betriebssicherheitsverordnung und Neuerungen im
Technischen Regelwerk sowie TRBS 1116 Unterweisung an Arbeitsmitteln (VDSI)
BGW SIFA-Fachtagung (BGW)
Mutterschutz (VDRI / VDSI)
2025 – Datenschutzfortbildungen
Als Datenschutzbeauftragter nehme ich neben dem Besuch eines Datenschutz-Coachings regelmäßig an Fortbildungen teil. Eine Auflistung finden Sie untenstehend. Auf Anfrage kann ich gerne die Nachweise als PDF zur Verfügung stellen.
Interessenabwägung – Art. 6 | f DSGVO (DS-Guru)
Betriebsrat und Datenschutz (DS-Guru)
Bielefelder Datenschutztag (werning.com)
4. Hamburger Datenschutzforum (Handelskammer Hamburg)
Löschkonzept (DS-Guru)
Durchführung von Datenschutzaudits (DS-Guru)
Datenschutz in der Immobilienwirtschaft (DS-Guru)
Fortbildungen als Brandschutzbeauftragter
Der Brandschutz findet sowohl im Arbeitsschutz zum Schutz des menschlichen Lebens als auch im Datenschutz zum Schutz personenbezogener Daten seinen Anwendungsbereich.
Im Arbeitsschutz ergeben sich Anforderungen durch Regelungen zum organisatorischen und innerbetrieblichen Brandschutz, Vorgaben der Länder zum Bauordnungsrecht, nationalem und internationalem Normungswesen als auch durch Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Im Datenschutz ergeben sich Anforderungen durch die verpflichtend zu ergreifenden „Technischen und Organisatorischen Maßnahmen“ zum Schutz personenbezogener Daten z.B. gegen zufällige Zerstörung oder Verlust (im BDSG a.F. als „Verfügbarkeitskontrolle“ bezeichnet).
Als Brandschutzbeauftragter nehme ich regelmäßig an Weiterbildungen teil und bilde außerdem auch interne Brandschutzhelfer (nur bei den von mir betreuten Betrieben) aus. Eine sicher nicht vollständige Zusammenfassung der Weiterbildungen, die sich mit dem Themengebiet des Brandschutzes befassen habe ich hier zusammengestellt:
2024 Brandschutzbeauftragter Fortbildung (IAG Dresden),
2024 Brand- und Explosionsschutz Fortbildung, (DMT Dortmund)
2023 Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen (VDSI)
2023 Aktuelles zu Gefahrstoffen (baua)
2022 Lagerung von Gefahrstoffen nach TRGS 510 (VDSI)
2022 Brandschutz (VDSI, FASI)
2022 Plausibilitätscheck Gefahrstoffe anhand des EMKG (baua)
2021 Brandschutz (VDSI, FASI)
2021 Explosionsschutz (BGN)
2021 Braunschweiger Brandschutztage (TU Braunschweig)
2020 Braunschweiger Brandschutztage (TU Braunschweig)
2018 Explosionsschutz (BGN)
2018 Brandschutz (Flughafenfeuerwehr Hamburg)
2018 Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe EMKG (baua, Dortmund)
2017 Explosionsschutz und Maschinensicherheit (VDSI)
2016 Brandschutzbeauftragter (Technische Universität Kaiserslautern)
Ade TTDSG und TMG – willkommen DSA, TDDDG und DDG!
Am 1. Dezember 2021 trat das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Deutschland in Kraft, das die Regeln zur Datenverarbeitung in Telekommunikationsdiensten und Telemedien vereinheitlichte. Nach weniger als drei Jahren wird dieses Gesetz nun durch das neue Telekommunikation- und Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) sowie das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt. Gleichzeitig wird das alte Telemediengesetz (TMG) aufgehoben. Was steckt hinter diesen Änderungen und welche Auswirkungen werden die neuen Gesetze haben?
Hintergrund: Warum neue Gesetze?
Das TTDSG sollte ursprünglich die Regelungen aus dem Telemediengesetz (TMG) und dem Telekommunikationsgesetz (TKG) zusammenführen und an die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anpassen. Trotz der Bemühungen, eine klare und einheitliche Regelung zu schaffen, blieb das TTDSG in vielen Bereichen unpräzise und ließ Raum für Interpretationen. Hinzu kam der rasante technologische Fortschritt, der neue Herausforderungen und Anforderungen mit sich brachte, die das TTDSG nicht ausreichend berücksichtigte.
Das Telemediengesetz (TMG) hingegen war seit seiner Einführung 2007 in die Jahre gekommen und entsprach nicht mehr den aktuellen Anforderungen der digitalen Welt. Daher wurde es nun durch das TDDDG und das DDG ersetzt.
Die Neuerungen im Telekommunikation- und Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)
Das TDDDG bringt zahlreiche Änderungen und Verbesserungen mit sich. Hier sind die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- Erweiterter Schutz für Nutzerdaten: Das TDDDG stärkt den Datenschutz durch spezifischere Regelungen zur Einwilligung und zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Insbesondere wird die Verarbeitung von Daten zu Werbezwecken strenger reguliert, um die Privatsphäre der Nutzer besser zu schützen.
- Klarere Regeln für Cookies und Tracking: Das neue Gesetz enthält präzisere Vorschriften zur Nutzung von Cookies und anderen Tracking-Technologien. So müssen Anbieter von Online-Diensten klar und verständlich über die Nutzung dieser Technologien informieren und die ausdrückliche Zustimmung der Nutzer einholen.
- Verstärkte Rechte für Verbraucher: Verbraucherrechte werden durch das TDDDG weiter gestärkt. Nutzer haben nun ein erweitertes Recht auf Auskunft, Löschung und Berichtigung ihrer Daten. Zudem werden die Möglichkeiten zur Datenportabilität verbessert, sodass Nutzer ihre Daten einfacher von einem Dienst zum anderen übertragen können.
- Schärfere Sanktionen bei Verstößen: Um die Einhaltung der neuen Regelungen zu gewährleisten, sieht das TDDDG strengere Sanktionen bei Verstößen vor. Bußgelder können nun empfindlich höher ausfallen, was Unternehmen dazu anspornen soll, den Datenschutz ernst zu nehmen.
- Förderung von Innovationsfreundlichkeit: Das TDDDG berücksichtigt auch die Bedürfnisse der digitalen Wirtschaft und versucht, ein Gleichgewicht zwischen Datenschutz und Innovationsfreundlichkeit zu schaffen. Durch klare und praxisnahe Regelungen soll die Entwicklung neuer digitaler Dienste gefördert werden, ohne dabei den Schutz der Nutzer zu vernachlässigen.
Die Neuerungen durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Das DDG ergänzt das TDDDG und fokussiert sich auf spezifische Anforderungen und Regelungen für digitale Dienste. Wichtige Punkte umfassen:
- Transparenzpflichten: Plattformen müssen transparenter über ihre Algorithmen und Entscheidungsprozesse berichten. Dies betrifft insbesondere soziale Netzwerke und Suchmaschinen, die detaillierte Auskünfte darüber geben müssen, wie Inhalte priorisiert und moderiert werden.
- Verantwortung für Inhalte: Digitale Dienste werden stärker in die Verantwortung genommen, illegale Inhalte schnell zu identifizieren und zu entfernen. Dies soll insbesondere die Verbreitung von Hassrede, Terrorismuspropaganda und anderen illegalen Inhalten eindämmen.
- Nutzerrechte: Die Rechte der Nutzer werden durch das DDG gestärkt, indem sie bessere Möglichkeiten erhalten, gegen ungerechtfertigte Löschungen ihrer Inhalte vorzugehen und mehr Kontrolle über ihre Daten haben.
Wegfall des Telemediengesetzes (TMG)
Mit der Einführung des TDDDG und DDG entfällt das bisherige Telemediengesetz (TMG). Das TMG, das seit 2007 die rechtlichen Rahmenbedingungen für Telemedien in Deutschland regelte, war veraltet und konnte die modernen Anforderungen der digitalen Gesellschaft nicht mehr adäquat abbilden. Die Ablösung durch das TDDDG und DDG schafft zeitgemäße und kohärente Regelungen, die sowohl die Rechte der Nutzer stärken als auch die Pflichten der Dienstanbieter klar definieren.
Europäische Einbettung: Der Digital Services Act (DSA)
Parallel zu den nationalen Entwicklungen gibt es auf europäischer Ebene den Digital Services Act (DSA), der im Dezember 2020 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde und im Januar 2024 in Kraft trat. Der DSA hat ähnliche Ziele wie das TDDDG und DDG, strebt aber eine europaweite Harmonisierung der Regelungen für digitale Dienste an.
Wichtige Regelungen des DSA umfassen:
- Verpflichtung zur Entfernung illegaler Inhalte: Der DSA verpflichtet Plattformen dazu, Mechanismen zur schnellen Identifizierung und Entfernung illegaler Inhalte bereitzustellen.
- Transparenz und Rechenschaftspflicht: Plattformen müssen offenlegen, wie sie Inhalte moderieren und welche Algorithmen sie zur Priorisierung von Inhalten verwenden. Nutzer sollen besser verstehen können, wie ihre Daten verwendet werden und warum sie bestimmte Inhalte sehen.
- Schutz der Nutzerrechte: Der DSA stärkt die Rechte der Nutzer durch Mechanismen zur Beschwerde über unfaire Entscheidungen der Plattformen und durch verbesserten Datenschutz.
Fazit
Mit dem Telekommunikation- und Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) und dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) sowie der Abschaffung des veralteten Telemediengesetzes (TMG) schreitet Deutschland einen wichtigen Schritt in Richtung eines modernen und umfassenden Datenschutz- und Digitalrechtsrahmens. Diese neuen Gesetze ergäntzen den europäischen Digital Services Act (DSA) und schaffen klare und einheitliche Regelungen, die sowohl den Schutz der Nutzer als auch die Innovationsfähigkeit der digitalen Wirtschaft fördern. Unternehmen müssen sich auf die neuen Anforderungen einstellen, profitieren jedoch langfristig von klaren und innovationsfreundlichen Regelungen. In der digitalen Welt von heute ist der Schutz personenbezogener Daten unerlässlich, und die neuen Gesetze stellen sicher, dass Deutschland und Europa in diesem Bereich gut aufgestellt sind.
Ade TTDSG und TMG – Willkommen TDDDG, DDG und DSA! Ein Fortschritt für Datenschutz und digitale Dienste gleichermaßen.
Fortbildungen – 2024 – Datenschutz
Als Datenschutzbeauftragter besuche ich regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen, um mein Fachwissen zu erhalten und zu erweitern. In diesem Jahr habe ich Fortbildungen zu diesen Themen besucht:
Hamburger Datenschutzforum (Hamburger Datenschutzgesellschaft e.V.)
Datenschutztag der EKD in Hamburg (Evangelische Kirche in Deutschland K.d.ö.R.)
Rückblick Datenschutz in 2023 (Datenschutz-Guru GmbH)
Prüfung von Auftragsverarbeitern (Datenschutz-Guru GmbH)
Videoüberwachung (Datenschutz-Guru GmbH)
Vertrag, Interessenabwägung oder Einwilligung (Datenschutz-Guru GmbH)
Technische und Organisatorische Maßnamen (Datenschutz-Guru GmbH)
Datenschutz-Folgenabschätzung: quick and dirty (Datenschutz-Guru GmbH)
Aktuelles zum Recht auf Auskunft (Datenschutz-Guru GmbH)
Datenschutzschulungen für Beschäftigte (Datenschutz-Guru GmbH)
Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten (Datenschutz-Guru GmbH)
Wichtige Rechtsprechung in 2024 (Datenschutz-Guru GmbH)
Daneben habe ich diverse Newsletter und Podcasts zur Thematik Datenschutz und IT-Sicherheit abonniert und besuche verschiedenen Erfa-Kreise zum fachlichen Austausch (GDD Hamburg und Vereinigung evangelischer Freikirchen).
Fortbildungen – 2024 – Arbeitsschutz
Auch in diesem Jahr besuche ich Weiterbildungen, darunter auch zwei, die für den Erhalt der Fachkunde (Brandschutzbeauftragter und Laserschutzbeauftragter) erforderlich gewesen sind.
Bildschirmarbeitsplätze (VBG, Dresden)
Brandschutzbeauftragte – Weiterbildung (IAG, Dresden)
Laserschutzbeauftragte – Fortbildung (Laseraplikon GmbH)
Licht am Arbeitsplatz (baua)
Solare UV-Strahlung – Prävention (VDSI)
Licht am Arbeitsplatz (baua)
UV-Strahlung (VDSI)
Arbeitsstättenverordnung und Sichtverbindung (baua)
BGW Trialog (BGW)
Neue Maschinenverordnung (VDSI)
Metallberarbeitung (VBG)
Arbeitssicherheit in Bildungseinrichtungen (VBG)
Betriebliches Gesundheitsmanagement / Gesundheit mit System (VBG)
Brandschutzbeauftragter Fortbildung (IAG Dresden)
Brand- und Explosionsschutz (DMT Dortmund)
Hybrides Arbeiten sicher gestalten (Amt für Arbeitsschutz, Hamburg)
Meinen aktuellen VDSI Weiterbildungsnachweis, welcher (bei weitem nicht alle) Fortbildungen des letzten Jahres bescheinigt finden Sie hier:

Seminare der Unfallversicherungsträger für Mitgliedsunternehmen
Die Berufsgenossenschaften bieten Seminare für ihre Mitgliedsunternehmen an, um die Kompetenzen im Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erhalten bzw. fortzuschreiben. Weiterbildung und Qualifizierung ist in Anbetracht der sich ständig weiter entwickelnden Erkenntnisse zum Gesundheitsschutz und den sich verändernden Arbeitssysteme sehr empfehlenswert. Seminare werden z.B. für Sicherheitsbeauftragte und Betriebs- bzw. Personalräte, aber auch für Führungskräfte und für Personen mit besonderen Aufgaben im Arbeitsschutz angeboten. Das Themenspektrum ist breit. Sie finden je nach Berufsgenossenschaft Seminare für Büroergonomie, Ermittlung der psychischen Belastungen, Konfliktmoderation, Gefahrstoffe, Ladungssicherung, Elektrische Gefährdungen und vieles mehr.
Die Seminargebühren sind in der Regel durch die Mitgliedsbeiträge abgegolten (nicht: IAG).
Seminare werden sowohl als Präsenztermine als auch online sowie als Online- bzw. Webseminare angeboten.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Seminarangebote der Berufsgenossenschaften, für deren Mitgliedsunternehmen ich tätig bin sowie des Institutes für Arbeit und Gesundheit bei der Gesetzlichen Unfallversicherung:
Abschlussurkunden – Arbeitsschutz
IT-Grundschutz-Praktiker
Im April 2023 habe ich erfolgreich die Weiterbildung zum IT Grundschutz-Praktiker absolviert, um meine Kenntnisse in der Systematik eines Informations- und Sicherheitsmanagement-Systems anhand der Vorgaben des BSI zu vertiefen. Die Schulung bei HiSolutions Academy / Heise Medien erfüllt die Vorgaben des BSI Curriculums und schloss mit einer Prüfung ab.
Mit ausschlaggebend für diese Fortbildung ist die Tatsache, dass Datenschutz und IT untrennbar miteinander verbunden sind und der BSI IT Grundschutz eine hervorragende (deutsche) Systematik darstellt, um Informationssicherheit umzusetzen. Neben weiteren Fortbildungen im Bereich der Cybersicherheit, auch bezogen auf die Maschinensicherheit im Arbeitsschutz profitieren meine beiden Tätigkeitsbereiche von dieser Weiterbildung.
Themen der Weiterbildung sind unter anderem:
IT-Grundschutz-Check
Risikoanalyse
Umsetzungsplanung
Aufrechterhaltung und kontinuierliche Verbesserung
Zertifizierung und Erwerb des IT-Grundschutz-Zertifikats auf Basis von ISO 27001
IT-Grundschutz-Profile
Vorbereitung auf ein Audit
Notfallmanagement Prozess (initiieren, analysieren, einführen, üben, verbessern)
