Vor 20 Jahren, am 21.8.1996 trat das Arbeitsschutzgesetz  als Umsetzung einer Europäischen Rahmenrichtlinie in Kraft. Damit wurde erstmalig ein einheitliches Arbeitsschutzrecht für alle Beschäftigten in Deutschland geschaffen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet in erster Linie Arbeitgeber, Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, allerdings werden auch die Arbeitnehmer zur Umsetzung in die Pflicht genommen.

Wesentliche Neuerung war die Einführung der Gefährdungsbeurteilung (im Gesetz „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ genannt) als zentrales Instrument des Arbeitsschutzes.

Die Gefährdungsbeurteilung soll nicht als einmalige Aktion verstanden werden sondern systematischer Prozess, in dem Gefährdungen analysiert und bewertet, Lösungen gefunden, umgesetzt und anschließend bewertet werden. Im Zuge regelmäßiger Revisionen der Gefährdungsbeurteilung wird die Wirksamkeit und Aktualität anhand neuer Erkenntnisse und geänderten Gegebenheiten überprüft.