Die gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie listet verschiedene Möglichkeiten für die Gefährdungsbeurteilung  der psychischen Belastungen auf. Je nach Situation können diese Analyseworkshops, Beobachtungsinterviews oder Mitarbeiterbefragungen erfolgen.

Ich biete  hierfür ein von der BGW / inqa entwickeltes moderiertes Verfahren an.

Moderierte Verfahren zeichnen sich dadurch aus, dass Mitarbeiter sehr intensiv in den Prozess eingebunden werden. Unterschiedliches Verständnis von Befragungen, Ausblendung der Erlebnisse der Mitarbeiter und die manchmal an den Zufall gekoppelte Erfassungstiefe von Beobachtungen und Interviews werden bei diesem Verfahren vermieden.

Die moderierte Gefährdungsbeurteilung verläuft in zwei bis drei Workshops (Mitarbeiterversammlungen) und umfasst den gesamten Prozess der Gefährdungsbeurteilung: in dem ersten Workshop erfolgt die Analyse vorhandener Belastungen, im zweiten Workshop (die beiden Workshops lassen sich auch zusammenfassen) werden diese beurteilt und Lösungsvorschläge durch die Mitarbeiter erarbeitet. Die Ergebnisse sollen anschließend der Geschäftsführung / Leitung präsentiert und umgesetzt werden. Im dritten Workshop erfolgt die Wirkungskontrolle und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung.

Mit dieser Systematik decken Sie den Prozess der Gefährdungsbeurteilung umfänglich ab. Durch meine Weiterbildung zum systemischen Arbeitsschutzberater bei der BGW unterstütze ich Sie bei allen Schritten.