Unsere Gesellschaft entwickelt sich in einem rasanten Tempo, unser Wissen vervielfacht sich in immer kürzeren Zeitabständen und wir sind ständigen Veränderungen ausgesetzt. Für viele Berufe bedeutet dies lebenslanges Lernen, um am Ball bleiben zu können.

So auch in der Arbeitssicherheit: die Tätigkeit als Berater erfordert eine kontinuierliche Erweiterung und Auffrischung des Wissens um aktuelle Gesetze, Vorschriften, Regeln, Normen und den Stand der Technik. Die Verpflichtung zur Fortbildung ergibt sich auch aus dem ASIG.

Um Auftraggebern darlegen zu können, dass dieser Verpflichtung nachgegangen wird, hat der Branchenverband VDSI den sogenannten Weiterbildungsnachweis eingeführt. Der VDSI kontrolliert die Fortbildungsnachweise und vergibt nach einem festgelegten Bewertungssystem „Fortbildungspunkte“. Der Nachweis muss jährlich erneuert werden.  Nur als aktuell informierte Fachkraft für Arbeitssicherheit ist eine hochwertige Beratertätigkeit möglich. Meinen aktuellen Weiterbildungsnachweis finden Sie hier. Ich habe in 2018 Weiterbildungen zu diesen Themen besucht:

Systemische Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (QSAB) bei der BGW (die Fortbildung umfasst einen längeren Zeitraum und endet erst 2019),

Brandschutz (FASI/VDSI),

Fachkräftetagung der BGRCI in Soltau,

Hautschutz (BGN),

Explosionsschutz (BGN),

EMKG Workshop (BAuA Düsseldorf).

Auch im Datenschutz sind Weiterbildungen für den Erhalt des Wissens notwendig: Ich habe an dem Erfa-Kreis der VeF teilgenommen, beziehe Fachzeitschriften und tausche mich mit Kollegen aus.

VDSI Weiterbildungsnachweis 2017 Sören Grünberg